Kostenübernahme von einem Treppenlift durch die Krankenkasse?

Ein Treppenlift ist für Betroffene ein entscheidender Schritt zu mehr persönlicher Freiheit - zumal diese Treppenlifte von der Krankenkasse / Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 € bezuschusst werden! Sowohl im Eigenheim als auch bei einem Mietverhältnis ist der Einbau problemlos möglich.

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Allerdings ist der Schritt zu mehr Mobilität mit einer Summe von mehreren tausend Euro keine günstige Angelegenheit. Neben den Fragen der baulichen Veränderungen stellen sich also vor allem die nach der Finanzierung. Doch was genau übernimmt die Krankenkasse?

Bevor Sie einen Treppenlift erwerben, gilt es im Vorfeld die Krankenkasse aufzufordern über den medizinischen Dienst eine Einstufung in einen der Pflegegrade vorzunehmen.

Wenn der Antrag gestellt ist haben Sie grundsätzlich den Anspruch auf Leistung seitens der Pflegeversicherung, im Falle der Einstufung ab dem Tag der Antragstellung. Nun entscheiden die Versicherungen abhängig vom Sachbearbeiter oft schon im Vorfeld, dass ein Treppenlift bezuschusst werden kann, obgleich über den Pflegegrad noch nicht endgültig entschieden wurde. Es sei dem Patienten nicht zuzumuten die Entscheidung abwarten zu müssen und somit Unfälle zu riskieren.

Anträge bei Leistungsträgern wie die Pflegeversicherungen

Um eine finanzielle Unterstützung von einem oder mehreren Leistungsträgern zu erhalten, muss einiges beachtet werden. So sollte der Antrag auf eine Kostenübernahme in jedem Fall vor dem Einbau des Treppenlifts bei der Krankenkasse gestellt werden. Mit dem Antrag müssen dann üblicherweise mehrere Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter mit eingereicht werden. Ebenso ist vor der Einreichung an die Krankenkasse abzuklären, ob ein Pflegegrad beim Antragsteller vorliegt und wenn ja, welcher dies ist. Treppenlift-Lotse.de hilft Ihnen die benötigten Angebote zu erhalten.

Doch wer kommt als Leistungsträger überhaupt in Frage? Die erste Adresse ist die Pflegeversicherung der Krankenkasse. Ob der Treppenlift von der Pflegeversicherung bezuschusst wird, hängt von der Anerkennung eines Pflegegrads ab. Zusätzlich muss eine Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse vorliegen.

Ist die Krankenkasse nicht zuständig, gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten. So kann die Berufsgenossenschaft zuständig sein, wenn die Bedürftigkeit aus einem Arbeitsunfall resultiert und der Wiedereingliederung dient. Die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft kann auch ein Argument für die Rentenversicherung und somit für einen Treppenlift sein.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Sozialamt. Es kann unter Umständen die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes übernehmen, wenn keiner der vorgenannten Träger zuständig ist und eine Bedürftigkeit vorliegt.

Treppenlift, Krankenkasse und die Pflegegrade

Treppenlifte stellen eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes dar, die durch eine Fördermaßnahme in Höhe von bis zu 4.000 Euro durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst werden kann.

Dazu zählen auch die Umbaumaßnahmen, die beim Einbau von einem Treppenlift notwendig werden könnten. Wichtig für die Förderung ist eine anerkannte Pflegegrade durch die Versicherung. Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss ein Mindestmaß an Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden.

Das Sozialgesetzbuch: Verbesserung des Wohnumfeldes

Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts muss ein Treppenlift von einer Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden, da es sich nicht um ein Hilfsmittel im klassischen Sinne handelt.

Im Rahmen der Verbesserung des Wohnumfeldes ist eine Unterstützung jedoch möglich, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die häusliche Pflege muss dann durch den Lift entweder überhaupt ermöglicht oder entscheidend erleichtert werden.

Neben der Verlegung von Lichtschaltern, dem Wechseln von Bodenbelägen und der Verbreiterung von Türen zählen auch alle Baumaßnahmen für Treppenlifte zu dieser Kategorie. So ist eine finanzielle Unterstützung für den Einbau möglich. Wird ein Antrag gestellt, werden alle Maßnahmen zusammengefasst und gegebenenfalls bezuschusst.

Auf dem Weg zu mehr Mobilität - Kosten und Preise

Ein Treppenlift kostet einige tausend Euro. Der Antragsteller erhält im Leistungsfalle für den Treppenlift von der Krankenkasse einen Betrag von maximal 4.000 Euro. Ehepaare könnten somit bis zu 8.000 Euro erhalten.

Einen Teil der Treppenlift-Kosten muss der Versicherte also möglicherweise selbst tragen. Ein preisgünstiger Treppenlift hilft Ihnen den Eigenanteil an den Anschaffungskosten niedrig zu halten. Günstige Treppenlifte finden Sie bei Treppenlift-Lotse.de durch Anforderung entsprechender Angebote.

Eine volle Kostenübernahme ist dagegen eventuell bei Kriegsversehrten möglich. Wer ein Einkommen hat, kann sich zumindest einen Teil der Kosten vom Staat wieder holen. Mit einem ärztlichen Attest sind Treppenlifte von der Steuer absetzbar.
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